Grundsätzlich ist eine kieferorthopädische Behandlung in jedem Alter möglich.

Sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen lassen sich Zahnfehlstellungen in Abhängigkeit von der Zahnsubstanz, dem Zahnalter und dem Zustand des Zahnhalteapparates korrigieren.

Kieferfehlstellungen hingegen sind einfacher während der Wachstumsphase zu behandeln.

Auch der Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist immer abhängig von der jeweiligen Zahn- und Kieferfehlstellung, von der Zahnentwicklung, der psychosozialen Entwicklung und diverser funktioneller Störungen wie falsches Schlucken, Kauen an Gegenständen, Mundatmung u.ä.

Ein Beratungstermin kann nie zu früh sein, obwohl die meisten Behandlungen im Alter zwischen 10 und 12 Jahren, immer in Abhängigkeit der Zahnentwicklung (Seitenzahnwechsel), beginnen. Das chronologische Alter spielt hier eine untergeordnete Rolle.

Wenige Zahn- und Kieferfehlstellungen erfordern auch einen früheren Beginn, teilweise schon im Milchgebiss oder im frühen Wechselgebiss (Frontzahnwechsel).
Behandlung Erwachsene unsichtbare Zahnspange

Eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen ist generell in jedem Alter möglich, allerdings ist der Zustand der Zähne und des Zahnhalteapparates entscheidend für die Behandlungsmöglichkeiten. Größere prothetische Versorgungen, zahlreiche, fehlende Zähne, Zahnfleischentzündungen in Verbindung mit Knochenabbau oder mangelnde Mundhygiene schränken die Behandlungsmöglichkeiten extrem ein.

Da im Gegensatz zu Kindern und Jugendlichen kein Wachstum mehr zu erwarten ist, können skelettale Veränderungen nur in Kombination mit einem chirurgischen Eingriff im Ober- und/oder Unterkiefer erfolgen.

Als Behandlungsgeräte kommen überwiegend festsitzende Zahnspangen zur Wahl, weniger umfangreiche Korrekturen sind aber auch mit den sogenannten "unsichtbaren", herausnehmbaren Zahnspangen (Alignerschienen) möglich.

Zu den ästhetisch ansprechenderen Möglichkeiten gehören zahnfarbene, festitzende Zahnspangen, bei denen Keramikbrackets anstelle von Metallbrackets auf die Zähne geklebt werden oder eine festsitzende Zahnspange von innen, die sogenannte Lingualtechnik, die allerdings häufig zu sprachlichen Veränderungen und zur Irritation der Zunge führen kann.

Das Erstberatungsgespräch erhalten Sie bei uns ohne private Zusatzkosten. Für Behandlungen nach dem 18. Lebensjahr übernehmen gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine Kosten.

Einzige Ausnahme sind die bereits oben erwähnten, kombinierten Behandlungen, dies bedeutet, sowohl Kieferorthopädie als auch Chirurgie sind notwendig. Dies betrifft Kieferfehlstellungen, die ohne vorhandenes Wachstum nicht korrigierbar sind.
Ob eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind notwendig ist und zu welchem Zeitpunkt hängt sehr von der Kiefer- und Zahnfehlstellung ab.

Generell ist es immer sinnvoll, Kinder so früh wie möglich, eventuell sogar schon im Vorschulalter vorzustellen.

Meist ist noch keine Behandlung notwendig, aber häufig spielen auch andere Komponenten eine Rolle, wie beispielsweise die Funktion der Zunge, atmet das Kind durch den Mund oder die Nase, liegt ein schwacher Muskeltonus vor und Vieles mehr.

Eine Vorbehandlung beim Hals-, Nasen- Ohrenarzt, eine logopädische oder auch eine physiotherapeutische Vorbehandlung können häufig entscheidend zu einer verbesserten Gebissentwicklung beitragen.

Wann dann die eigentliche kieferorthopädische Behandlung beginnt, muss individuell festgelegt werden. Gleiches gilt auch für die Auswahl der Zahnspangen. Eine Antwort auf die Frage, ob ein herausnehmbares oder festsitzendes Gerät besser oder schlechter ist, gibt es nicht. Auch hier ist wiederum die Art der Zahn- oder Kieferfehlstellung entscheidend.

Noch ein wichtiger Hinweis:

Nach der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2004 wurden viele Zahn- und Bissfehlstellungen ausgegrenzt, das heißt, sie werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es ist daher überlegenswert, eine private Zusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen rechtzeitig abzuschließen, also möglichst einige Jahre vor dem Behandlungsbeginn. Das gilt besonders für Jugendliche.

Eine Übersicht erhalten Sie unter: www.zahnzusatzversicherung-experten.de

Die herausnehmbare Zahnspange wird häufiger bei jüngeren Kindern im frühen Wechselgebiss eingesetzt. Generell werden lose Zahnspangen unterschieden:

  • Platten
  • FKO-Geräte
  • Aufbissschienen
  • Schienen, "unsichtbare" Zahnspange (Aligner)
  • Sportschutz
  • Antischnarchgeräte



Mit Platten können kleinere Zahnfehlstellungen korrigiert werden oder sie dienen als Retentionsgeräte nach einer kieferorthopädischen Behandlung, das heißt, sie stabilisieren das Behandlungsergebnis und verhindern ein Rezidiv.

Funktionskieferorthopädische Geräte wie z. B. Bionatoren oder Funktionsregler nach Fränkel, stellen den Biss ein, das heißt, wie die Zähne aufeinander beißen und die Kiefer zueinander stehen. Überdies beeinflussen sie die Wachstumsrichtung und führen zur Neuorientierung der Muskulatur und deren Funktion.

Behandlung lose Zahnspangen

Sie unterstützen eine aufrechte Körperhaltung und fördern den Mundschluss. Statt aktive Kräfte auszuüben, unterstützen sie die Selbstregulation des Kauorgans und dessen umliegende Strukturen.

Ihre gesamte Wirkungsweise kommt am besten während des Wachstums zum Tragen, aber auch im Erwachsenenalter können FKO-Geräte, ungünstige Einflüsse abstellen und zu einer physiologischen Neuorientierung der Muskulatur führen.

Schienen werden bei Störungen im Bereich des Kiefergelenks, einer sogenannten craniomandibulären Dysfunktion (CMD) eingesetzt. Sie können aber auch als Retentionsgerät getragen werden oder kleinere Zahnfehlstellungen korregieren (clear aligner).

Behandlung Zahnspange

Der Sportschutz dient zum Schutz der Zähne bei "gefährlichen" Sportarten, wie Eishockey oder Kampfsportarten. Der individuell angefertigte Sportschutz hat im Vergleich zu dem konfektionierten Mundschutz, der durch Erwärmung im Mund angepasst wird, den Vorteil, dass er wirklich gut passt, nicht zu Druckstellen führt und die Zähne optimal schützt. Er sollte einem konfektionierten Gerät, welches in Sportgeschäften zu beziehen ist, immer vorgezogen werden. Wir können das Gerät transparent oder in den Wunschfarben für Sie im eigenen Labor herstellen.

Antischnarchgeräte funktioniere, indem sie verhindern, dass der Unterkiefer in der Nacht in eine rückwärtige Position fällt und somit die Atemwege einengt. Nicht nur das Geräusch des Schnarchens ist für alle beteiligen unangenehm, sondern häufig leidet der Betroffenen an Atmungsstörungen, die im schlimmsten Fall lebensbedrohend sind.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.schlafapnoezahnmedizin.de
Festsitzende Zahnspange:
Nach dem Einsetzen einer festsitzenden Zahnspange können die Zähne in den ersten 3 bis 4 Tagen empfindlich sein oder sogar schmerzen. Dieser Zustand ist vorübergehend.

Halten die Schmerzen länger als 5 Tage an, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Ein vom Zahn gelöstes Bracket verursacht in den meisten Fällen keine Schmerzen, kann aber beim Essen störend sein. Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung und bringen Sie das Bracket, falls es sich vom Drahtbogen gelöst hat, beim nächsten Termin mit.

Ist der Bogen gebrochen und sticht in die Mundschleimhaut, können Sie zur Soforthilfe die spitze Drahtstelle mit dem von uns mitgegebenen Dentalwachs abdecken. Die Verarbeitung des Wachses erfordert ein möglichst trockenes, speichelfreies Areal (Draht mit Papiertaschentuch trocknen, kleines Wachskügelchen formen und das Drahtende ummanteln). Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir einen Zusatztermin vereinbaren können.

Hat sich der Bogen aus dem Bracket oder dem Bandröhrchen gelöst, können Sie versuchen, mit einer Pinzette vorsichtig den Draht in das Bracket oder Röhrchen wieder einzusetzen. Das Bogenende von weichen Drähten läßt sich durch leichtes Andrücken auch umbiegen. Auch das Dentalwachs kann hier als Erstversorgung helfen. Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung, damit wir einen Zusatztermin vereinbaren können.

Einzelne gelöste Ligaturen (kleine Drähte oder Gummis) können bis zum nächsten Kontrolltermin belassen werden.

Hat sich eine Gummikette gelöst, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir falls notwendig, einen Zusatztermin vereinbaren können.

Hat sich ein Häkchen zum Einhängen von Gummizügen gelöst, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Zusatztermin als Soforthilfe mit Ihnen zu vereinbaren.

Herausnehmbare Zahnspange:
Auch nach dem Einsetzen einer neuen losen Spange, können die Zähne und/oder die Muskulatur in den ersten Tagen empfindlich oder sogar schmerzhaft sein. In der Regel verschwinden diese Schmerzen spätestens nach einer Woche. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir Sie beraten oder, falls notwendig, einen Zusatztermin mit Ihnen vereinbaren können.

Wenn die Zahnspange nicht mehr passt, zerbrochen oder verloren gegangen ist, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir schnellst möglich einen Termin vereinbaren können.