Aufgrund der Gesetzesreformen in 2004 haben sich grundlegende Änderungen bei der Leistungsübernahme in der Kieferorthopädie durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ergeben. Der Schwierigkeitsgrad der Dysgnathie wird nach einem Indikationsgruppensystem eingestuft, welches 5 Schwierigkeitsgrade aufweist. Gruppe 1 und 2 werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, bei den Gruppen 3 bis 5 werden die Kosten für eine Basisversorgung übernommen, das heißt: